% TECKIDSMETA:BEGIN % Materialart: Formular % Titel: Elterliche Einwilligung zur Open Source-Kontribution eines Minderjährigen % Beschreibung: Befähigung eines Minderjährigen, selbstständig % Willenserklärungen zur Erteilung einer (freien) Lizenz für % selbstgeschaffene Inhalte, und zur Annahme von (freien) Lizenzen % Anderer, treffen zu können. % Autor: Dominik George, Thorsten Glaser; Teckids e.V. % Lizenz: CC-BY-SA % TECKIDSMETA:END \documentclass{teckidsproto} \usepackage{soul} \usepackage{tabularx} \keineseitenzahlenbeginn \begin{document} \teckidshead{Einwilligung zur Kontribution im Bereich Freie Software / OSS} \section*{Kurzinformation} Die Kontribution zu freier Software wird prinzipiell durch verschiedene Paragraphen des BGB eingeschränkt. Stellt ein Minderjähriger Werke, die die urheberrechtliche Schaffenshöhe erfüllen, unter eine Lizenz, welcher Art auch immer, so stellt dies eine Willenserklärung dar, zu der er ohne Einwilligung der Eltern nicht grundsätzlich befähigt ist; ein Minderjähriger kann also ohne Einwilligung der Eltern keine freie Entscheidung über die Weitergabe des Nutzungsrechtes seiner Werke treffen. Mit dieser Einwilligung erlauben die Erziehungsberechtigten dem Minderjährigen, eine eigene Entscheidung über die Lizenzierung seiner Werke zu treffen. \section*{Erklärung} Hiermit willigen wir ein, dass unser Sohn/unsere Tochter \line(1,0){150}, geboren am \line(1,0){50}, im Rahmen von Open Source-Projekten selbstständig als Urheber/Urheberin von geschützten Werken in Form von Programmcode, Dokumenten, audiovisuellen Medien und anderen intellektuellen Werken auftritt. Insbesondere sind wir damit einverstanden, dass \line(1,0){150}{} im Rahmen von Open Source-Projekten Willenserklärungen im Sinne des BGB in Form von freien Softwarelizenzen ablegt und selbstständig Entscheidungen über die Lizenzierung seiner/ihrer Werke trifft\footnote{§107 BGB: "Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters."}. Außerdem darf er/sie Schenkungen unter Auflage\footnote{Beispiel GNU General Public License und ähnliche Lizenzen, BSD-Softwarelizenz, MirOS-Lizenz} in Form von freier Software annehmen und somit freie Softwarelizenzen anderer Entwickler vollumfänglich akzeptieren\footnote{§525, Abs. 1 BGB: "Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat."}, sofern diese keine wirtschaftlichen Verpflichtungen bedeuten. \line(1,0){150}{} geht im Rahmen von Open Source-Projekten keinerlei Erwerbstätigkeit nach und steht in keinem Vertragsverhältnis zu anderen Personen, mit Ausnahme der oben genannten freien Softwarelizenzen. Eine detaillierte Erörterung zum Thema Minderjährige und Open Source (OSS) hält das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS) bereit\footnote{\href{http://web.archive.org/web/20161130103118/http://www.ifross.org/ifross\_html/art7.html} {http://web.archive.org/web/20161130103118/http://www.ifross.org/ifross\_html/art7.html}}. \vspace{1.5cm} \parbox{10cm}{ \centering\hrule \strut \centering\footnotesize Die Erziehungsberechtigten } \keineseitenzahlenende \end{document}